Für unsere Mandanten
hat sich die enge Zusammenarbeit
der Bereiche Recht, Steuern und Wirtschaft
vor allem in folgenden Fachgebieten bewährt:
Optimierung des Unternehmens
nach rechtlichen und
steuerlichen Gesichtspunkten,
insbesondere bei der Wahl der Rechtsform
Betriebswirtschaftliche Beratung
(Investitionen, Finanzierungen, Controlling)
Neugründung und Umstrukturierung
von Unternehmen
Beratung bei der Gestaltung
von Gesellschaftsverträgen sowie
bei Pacht- und Arbeitsverträgen
Beratung bei Nachfolgeregelungen
Beratung bei der Abfassung von Ehe-
und Erbverträgen sowie Testamenten
Beratung bei Unternehmenskäufen
und -verkäufen
Unternehmensbewertung