Für unsere Mandanten
hat sich die enge Zusammenarbeit
der Bereiche Recht, Steuern und Wirtschaft
vor allem in folgenden Fachgebieten bewährt:

• Optimierung des Unternehmens
nach rechtlichen und
steuerlichen Gesichtspunkten,
insbesondere bei der Wahl der Rechtsform
• Betriebswirtschaftliche Beratung
(Investitionen, Finanzierungen, Controlling)
• Neugründung und Umstrukturierung
von Unternehmen
• Beratung bei der Gestaltung
von Gesellschaftsverträgen sowie
bei Pacht- und Arbeitsverträgen
• Beratung bei Nachfolgeregelungen
• Beratung bei der Abfassung von Ehe-
und Erbverträgen sowie Testamenten
• Beratung bei Unternehmenskäufen
und -verkäufen
• Unternehmensbewertung